AGB
1. Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge der Fotografin. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht binnen 5 Werktagen widersprochen wird.
„Dateien / Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (elektronische Dateien, Papierbilder, Slideshows, Negative, Dia-Positive, Videos etc.)
2. Urheberrecht
Der Fotografin steht das Urheberrecht an allen Bilddateien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die von der Fotografin erstellten Bilddateien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, wird – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache, private Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe oder Erweiterungen der Nutzungsrechte bedarf der gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin durch ebendiese erteilt.
Der Besteller einer Bilddatei im Sinne des § 60 UrhG hat kein Recht, Dateien zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Bei der kommerziellen Verwertung der Bilddateien besteht die Pflicht durch den Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart, die Fotografin als Urheberin der Bilddatei zu nennen (©Vorname & Nachname der Fotografin). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
Die Roh (RAW)-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh (RAW)-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht!
3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Bilddateien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
Fällige Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 28 (in Worten: achtundzwanzig) Tage nach Zugang der Rechnung oder Quittung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung herbeizuführen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die vereinbarten Nutzungsrechte an den Bilddateien bei der Fotografin.
Langfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung von der im Vertrag vereinbarten Vorab-Vergütung (Anzahlung). Diese wird bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten oder entsprechend der Vertragsvereinbarung verrechnet.
Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen, schriftlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilddateien gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4. Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Einrichtungsgegenständen, Deko, Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nicht anders vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Rücksendung von Bilddateien, Abzügen, Filmen, und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Verantwortung des Auftraggebers.
5. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt (Model Release, Property Release). Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
6. Leistungsunterbrechung, Ausfallhonorar
Liefertermine für Bilddateien sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von der Fotografin bestätigt worden sind.
Wird die für die Durchführung des Shootings vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu verantworten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.
Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin Schadenersatzansprüche geltend machen.
Jeder Termin ist bindend, für nicht abgesagte Termine (mind. 24 Stunden vorher) bzw. für Nichterscheinen wird der Betrag des gebuchten Shootings in Rechnung gestellt.
Für Gutscheine ist keine Barauszahlung möglich, ebenso werde diese nicht zurückerstattet.
7. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
8. Digitale Fotografie
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Bilddateien der Fotografin durch den Auftraggeber auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
9. Bildbearbeitung
Die Bearbeitung von Bilddateien der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin. Entsteht durch Composing, Montage, künstliche Intelligenz oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Fotografin der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG. 2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotografin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen Auftrag dieser Art erteilt. Er stellt die Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
10. Nutzung und Verbreitung
Die Verbreitung von Bilddateien der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur gesonderter, schriftlicher Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber gestattet.
Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin ihm Datenträger, Dateien und Daten in einer anderen Form als der vereinbarten zur Verfügung stellt, ist dies gesondert und schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Hat die Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotografin verändert werden.
Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber.
11. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.
12. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.